Leonberg -
Offenbar aus Eifersucht hat ein 37-jähriger Sindelfinger einen vermeintlichen Nebenbuhler mit einem Schlagring krankenhausreif geprügelt. Unter dem Misstrauen des Mannes litt auch seine Ex-Freundin, die er bis zum Erbrechen würgte und mit dem Tode bedrohte. Nun wurde der Psychologie-Student am Leonberger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der Mann 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten und einen Anti-Aggressionskurs besuchen.
Mit Schlagring auf Nebenbuhler eingedroschen
Die Sicherungen brannten bei dem Mann durch, als er im letztjährigen Juni auf dem Gelände eines Schäferhundevereins in Renningen seine Ex-Freundin in männlicher Begleitung antraf. Mit der Faust schlug der 37-Jährige dem Magstadter unvermittelt ins Gesicht. Auch nachdem das Opfer zu Boden gegangen war, ließ der Angeklagte nicht von ihm ab. Wie es sich später herausstellen sollte, benutzte der Sindelfinger einen Schlagring aus Metall, der laut Waffengesetz in Deutschland verboten ist. Davon zeugten die Abdrücke im Gesicht des Geschädigten, der eine Platzwunde unter dem Auge davontrug und im Krankenhaus behandelt werden musste. „Der Angeklagte war wohl eifersüchtig, obwohl zwischen uns nichts lief“, suchte der Magstadter nach einer Erklärung für die Eskalation.
Am Zweiten Weihnachtstag kam es zu einem erneuten Zwischenfall in der Wohnung der Frau, die sich mit dem Angeklagten wieder versöhnt hatte. Nach einem Streit habe er der 27-Jährigen ins Gesicht geschlagen. „Ich fiel auf den Weihnachtsbaum, dann begann er mich zu würgen“, berichtete die Leonbergerin, die in der Folge erbrach. „Dann drückte er mein Gesicht in das Erbrochene.“ Am Ende bedrohte der Angeklagte sie dann auch noch mit den Worten: „Ich bringe dich um!“
Keine bleibenden Schäden bei den Opfern
Bei der Urteilsverkündung sprach die Amtsrichterin Jasmin Steinhart vor allem hinsichtlich des Übergriffs auf die Leonbergerin von einer „besonders erniedrigenden Gewalteinwirkung“ des Mannes, der mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Strafmildernd wertete das Gericht, dass die Opfer keine bleibenden Schäden davongetragen haben. Der Staatsanwalt, dem das fehlende Unrechtsbewusstsein des Sindelfingers übel aufstieß, plädierte dafür, ihn direkt für zwei Jahre ins Gefängnis zu schicken. Lediglich eine Geldstrafe hielt hingegen der Verteidiger für angemessen.
Der Leonbergerin zufolge handelte es sich bei dem Gewaltausbruch ihres Ex-Freundes nicht um einen Einzelfall. Zu Übergriffen dieser Art soll es während der Beziehung regelmäßig gekommen sein. Inzwischen hat die 27-Jährige den Kontakt zu dem Sindelfinger komplett eingestellt. Der Angeklagte, der ein Psychologie-Fernstudium an einer privaten Universität im Ausland absolviert, hüllte sich in der gesamten Verhandlung in Schweigen und konnte sich am Ende nicht einmal zu einer Entschuldigung durchringen.