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Jeden Tag ein Baby dank Samenspende
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- Schlechte Spermien, viel Gift
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In den letzten dreizehn Jahren sind in der Schweiz laut Bundesamt für Justiz 2674 Kinder auf die Welt gekommen, die mithilfe von gespendetem Samen gezeugt wurden. Die Zahl ist von 62 im Jahr 2001 auf 279 im Jahr 2012 angestiegen.
Laut Peter Fehr, Reproduktionsmediziner und Inhaber des grössten privaten Samenspende-Zentrums der Schweiz in Zürich, widerspiegeln diese Zahlen nur einen Teil der Realität. «Inseminationen werden von manchen Ärzten illegal gemacht. Oder die Paare bestellen sich selber Sperma im Ausland», sagt er in der «NZZ am Sonntag». Kürzlich hat das Zollamt eine illegale Samenlieferung einer dänischen Samenbank abgefangen. Abklärungen des Bundesamtes für Gesundheit und der Zollbehörden ergaben, dass sie bereits 100 Pakete in die Schweiz geschickt hatte.
Grosse Nachfrage, zu wenige Spender
Da in der Schweiz von Gesetzes wegen nur verheiratete Paare für eine Insemination oder künstliche Befruchtung mit Spendersamen infrage kommen, müsse er wöchentlich unverheiratete Paare oder alleinstehende und lesbische Frauen abweisen, sagt Fehr gegenüber der Zeitung. Einige suchen selbst einen Weg, zu einem Spender zu kommen, anderen kann Fehr weiterhelfen. «Wir arbeiten in solchen Fällen mit einer spanischen Klinik zusammen.» In Spanien ist die Samenspende für Unverheiratete und Alleinstehende erlaubt.
Viele kinderlose Paare bestellen sich in Unkenntnis der rechtlichen Situation aber auch Sperma von einer ausländischen Samenbank und machen sich damit strafbar. Denn in der Schweiz dürfen nur Fachpersonen mit einer Bewilligung Inseminationen durchführen. Ob auf diese Weise in die Schweiz eingeführtes Sperma zu Geburten geführt hat, ist ungewiss.
«Die Nachfrage nach gespendetem Sperma hat stark zugenommen», so Fehr weiter. Jedoch herrscht laut dem Bericht ein Mangel an Spendern. Ein möglicher Grund für die Zurückhaltung der männlichen Spender könnten die strengen gesetzlichen Bestimmungen sein. Eine anonyme Samenspende ist hierzulande nicht möglich. Kinder, die per Insemination gezeugt werden, haben das Recht, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren, sobald sie volljährig sind. (fko)
Erstellt: 04.05.2014, 17:15 Uhr
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