Die EU-Kommission will der Europäischen Zentralbank die Aufsicht über alle wichtigen Banken der Euro-Zone übertragen. Auch Genossenschaftsbanken und Sparkassen sollten künftig von der EZB überwacht werden, erfuhr das Handelsblatt aus Kommissionskreisen. Das sei in dem Gesetzentwurf zur Bankenaufsicht vorgesehen, den die Brüsseler Behörde am 11.
Berlin - Die EU-Kommission will der Europäischen Zentralbank die Aufsicht über alle wichtigen Banken der Euro-Zone übertragen. Auch Genossenschaftsbanken und Sparkassen sollten künftig von der EZB überwacht werden, erfuhr das Handelsblatt aus Kommissionskreisen. Das sei in dem Gesetzentwurf zur Bankenaufsicht vorgesehen, den die Brüsseler Behörde am 11. September vorlegen will.
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Die Kommission stellt sich damit gegen die Bundesregierung. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte schon beim EU-Gipfel Ende Juni signalisiert, dass sie die EZB nur die Aufsicht über die 25 größten Banken der Euro-Zone geben will. "Die Pläne für eine Bankenaufsicht für systemrelevante Banken sind auf der europäischen Tagesordnung", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dem Handelsblatt. "Für Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die hohes Vertrauen genießen und die sehr gut durch die Krise gekommen sind, gibt es jedoch keinen Bedarf für eine zusätzliche Kontrolle", sagte sie.
Die EU-Kommission will der EZB aber nicht allmächtig machen. Um die tägliche Aufsicht sollen sich weiterhin die nationalen Behörden, also die deutsche Finanzaufsicht Bafin und die Deutsche Bundesbank kümmern. Die EZB solle nur eingreifen, wenn sie gefährliche Risiken entdeckt.
Die EU-Kommission will außerdem dafür sorgen, dass das Europaparlament über die neue EU-Bankenaufsicht mitentscheiden darf. Deshalb hält die Kommission nichts davon, die neue Bankenaufsicht allein auf der von den EU-Regierungschefs empfohlenen Rechtsgrundlage aufzubauen. Die Chefs hatten beim EU-Gipfel Ende Juni gefordert, Artikel 127 des EU-Vertrages als Rechtsgrundlage für die EZB-Aufsicht zu nehmen. Die EU-Kommission will jetzt zusätzlich Artikel 114 hinzuziehen. Er würde es erlauben, das Europaparlament in das Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen. (© Dow Jones)
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