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Das Unispital fürchtet sich vor Amerikanern
Ohne Wohnsitz in der Schweiz keine Betreuung für Amerikaner: Unispital Zürich.
Bild: Sabina Bobst
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Das Unispital Zürich behandelt keine Patienten aus den USA und Kanada - aus Furcht vor Haftungsklagen. Die Unispitäler in Basel und Zürich kennen keine solche Regelung. Können Sie die Argumentation der Zürcher nachvollziehen?
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US-amerikanische Staatsbürger haben es heute nicht nur als Kunden bei Schweizer Banken schwer. Auch als Patienten sind sie nicht unbedingt gerne gesehen, so sehr fürchtet man sich hierzulande vor dem amerikanischen Rechtssystem. Am Universitätsspital Zürich (USZ) werden aus diesem Grund US- oder kanadische Staatsangehörige ohne Wohnsitz in der Schweiz nicht behandelt, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt. Die Spitalleitung wollte diese Restriktion zwar aufheben, ist damit nun aber am Einspruch des Kantons gescheitert.
Der Grund: Im Fall von ärztlichen Kunstfehlern könnte es zu Klagen vor nordamerikanischen Gerichten kommen, die ihr Urteil dann nach eigenem Recht fällen würden. Die Höhe der Entschädigung der Patienten für den Schaden würde zwar auf ähnliche Weise bestimmt, wie dies Schweizer Gerichte tun. Doch die USA und Kanada kennen zusätzlich einen Strafschadenersatz – eine Spezialität, die es in der Schweiz nicht gibt.
«Das sind zum Teil horrende Strafzahlungen über den eigentlichen Schaden hinaus, welche den Betroffenen zugesprochen werden», erklärt Roger Keller, Sprecher der Finanzdirektion des Kantons Zürich. Mit diesen zusätzlichen Beträgen soll der Schadensverursacher für sein Verhalten bestraft und künftige Fälle verhindert werden. Ein konkreter Fall, bei dem es wegen eines Kunstfehlers zu grossen Zahlungen kam, gab es in der Schweiz bislang nicht.
«Wir stellen ein Bedürfnis fest»
An anderen Schweizer Spitälern scheint man sich wegen möglicher Schadenersatzklagen vor US- und kanadischen Gerichten keine Sorgen zu machen. Sie nehmen das Risiko teurer Haftpflichtklagen in den USA oder Kanada in Kauf. Unklar ist, ob aus nüchterner Kosten-Nutzen-Berechnung oder aus Nachlässigkeit. Die angefragten Unispitäler Basel, Bern, Lausanne und Genf haben maximal zehn Patienten pro Jahr aus den USA oder Kanada und kennen für diese keine Restriktionen. Auch die Kliniken von Grenolier Swiss Medical Network haben nur «eine unbedeutende Anzahl von US-Patienten ohne Wohnsitz in der Schweiz». Die Privatklinikgruppe Hirslanden vereinbart immerhin jeweils vorgängig mit den Patienten den Gerichtsstand in der Schweiz.
Am Zürcher Unispital haben nordamerikanische Patienten schon seit einigen Jahren das Nachsehen. Die Restriktion wurde 2009 das letzte Mal überprüft und verlängert. Doch eigentlich würde die Spitalleitung dies gerne ändern. «Wir stellen ein Bedürfnis von Patienten aus den USA und Kanada fest», bestätigt Kommunikationschef Gregor Lüthy. Wie viel Geld solche Patienten generieren würden, kann er allerdings nicht beziffern.
Das Spital beauftragte ein Rechtsanwaltsbüro, um abzuklären, welches Risiko es sich mit Patienten aus den USA und Kanada einhandeln würde. Das Resultat: Teure Klagen vor US- oder kanadischen Gerichten lassen sich mit geeigneten Vorkehrungen grösstenteils vermeiden. Dazu darf das Spital unter anderem Patienten nicht aktiv anwerben und es muss eine eindeutig formulierte Gerichtsstandsvereinbarung unterschrieben werden – und zwar erst wenn der Patient in der Schweiz ist.
Der Kanton blockt
Allerdings reichen die juristischen Winkelzüge nicht aus, um die Gefahr von horrenden Strafzahlungen komplett aus der Welt zu schaffen. Es ist auch so nicht ausgeschlossen, dass ein amerikanisches Gericht eine entsprechende Vereinbarung nicht akzeptiert. Das USZ stuft das Risiko zwar als gering ein, doch kann es in dieser Frage nicht alleine entscheiden. Das letzte Wort hat der Kanton Zürich. Das Unispital ist bei Haftpflichtfällen bis zu einer Schadensumme von drei Millionen Franken versichert – darüber hinaus agiert der Kanton als Selbstversicherer und müsste entsprechende Schäden mit Steuergeldern finanzieren.
«Beim USZ handelt es sich trotz Verselbstständigung nach wie vor um ein kantonales Spital», sagt Roger Keller von der Finanzdirektion des Kantons Zürich. Deshalb sei das Universitätsspital wie auch das Kantonsspital Winterthur in das Versicherungskonzept des Kantons integriert.
Finanzdirektorin Ursula Gut hat deshalb das USZ-Vorhaben im Frühling abgeblockt. Man wolle das ökonomische und politische Risiko nicht eingehen, schreibt sie in einem Brief an USZ-Direktorin Rita Ziegler, das dem TA vorliegt. «Sollte im Zusammenhang mit einer Behandlung von wohlhabenden amerikanischen oder kanadischen Patienten (…) am USZ ein ärztlicher Kunstfehler geschehen und daraus sein sehr grosser Schaden (…) resultieren, für welchen der Kanton in erheblichem Ausmass geradezustehen hätte, käme dieser in einen schwer aufzulösenden politischen Erklärungsnotstand.»
Der gute Ruf lockt Patienten an
In der Schweiz stammen gegen zwei Prozent der Patienten mit Wohnsitz im Ausland aus Nordamerika, ungefähr 300 Personen pro Jahr (ohne Notfälle). Die meisten davon lassen sich im Kanton Waadt und in Basel behandeln. Es sind Patienten, die für eine Therapie extra hierher reisen oder die Behandlung mit einem Ferienaufenthalt oder einem Besuch verbinden. In einigen Fällen dürfte es sich auch um Nordamerikaner handeln, die in der Schweiz vorübergehend arbeiten, ihren offiziellen Wohnsitz aber in den USA belassen haben.
In manchen Fällen geniesst eine Klinik Weltruf und lockt dadurch ausländische Patienten an. So wie das Universitätsspital Basel (USB). Dort behandeln Ärzte jährlich rund 100 Personen aus den USA und Kanada. Es sind Patienten mit neuroendokrinen Tumoren, die sich am Basler Unispital mit radioaktiven markierten Substanzen behandeln lassen. «Diese Therapie wurde massgeblich am USB entwickelt und wird nur durch wenige Zentren weltweit angeboten», sagt Sabina Heuss, Mediensprecherin des Unispitals Basel.
Neben nordamerikanischen Patienten kommen auch Betroffene aus Asien und zum Beispiel Israel nach Basel. Und sie bringen auch Geld mit: Rund 8000 Franken bezahlt jeder dieser Patienten für die Therapie. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 25.09.2013, 07:32 Uhr
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53 Kommentare
Remo Roffler
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Richtig so; wir müssen nicht jede angelsächsischen Rechtsabsurdität mitmachen. Wenn Schaden entsteht, muss dieser vom Verursacher ersetzt werden, keine Frage. Alles darüber hinaus in Geldmacherei und führt nur dazu, bei jedem Detail eine masslos übertriebene Abwendung der Selbstverantwortung zu schüren.
Antworten
Willi Vollenweider
297
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11
Jegliche Geschäftsbeziehung mit US-Bürgern oder US-Firmen ist mit dem im Artikel geschilderten Risiko verbunden.
Sämtliche solche Verträge werden immer amerikanischem Recht unterstellt.
Viele sind sich der Risiken gar nicht bewusst, die sie eingehen.
So können dann Reisen in die USA tragisch im Gefängnis enden.
All das ist freiwillig. Wer es nicht braucht, lässt es sein.
USZ hat völlig recht.
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